Willkommen
Mein Name ist Matthias Winter. Ich bin Physiker und Patentanwalt. Mein juristisch-fachlicher Schwerpunkt ist das Arbeitnehmererfinderrecht. Mehr dazu finden Sie weiter unten. Mein technisches Fachgebiet ist die Signalverarbeitung. Ich bearbeite computerimplementierte Erfindungen (Softwarepatente), Nachrichtentechnik, Kryptografie, Elektronik, Elektrotechnik und Mechatronik.
Als Patentanwalt kann ich sie außerdem unterstützen als

Stratege: Ich recherchiere für Sie ihre Idee und gebe eine erste Einschätzung zur Patentfähigkeit ab.

Übersetzer: Patente sind in einer eigenen zweckdienlichen Sprache gefasst. Ich helfe Ihnen, diese zu verstehen und Ihr Anliegen an das Amt zu kommunizieren.

Verteidiger Ihrer Schutzrechte: Werden Ihre Schutzrechte (Patent oder Marke) angegriffen, zum Beispiel in der Prüfungsphase durch das Amt oder in einem Einspruchs-/Widerspruchsverfahren, setze ich mich für den Erhalt Ihrer Rechte ein oder vermittle eine einvernehmliche Lösung.

Spion: Ich überwache die Register und suche neue Schutzrechtsanmeldungen Ihrer Mitbewerber. So bleiben Sie stets up to date und über die Aktivität Ihrer Konkurrenz im Bilde.

IP-Administrator: Ich bin Ihr persönliches IP-Sekretariat, indem ich Fristen überwache, Gebühreneinzahlungen anstoße oder Sie bei Ihrer individuellen Schutzrechtsstrategie unterstütze.
Sollten Sie bei einem dieser Punkte Unterstützung brauchen, schreiben Sie mir oder rufen Sie mich unverbindlich an!

Meine Unterstützung für Sie in Arbeitnehmererfindungssachen:
Für Arbeitgeber

Sie möchten die Innovationskraft Ihres Unternehmens durch ein Incentive-Programm fördern?

Sie möchten die Innovationskraft Ihres Unternehmens durch ein Incentive-Programm fördern?

Sie suchen rechtlichen Beistand vor der Schiedsstelle für Arbeitnehmererfindungen oder vor Gericht?
Unabhängige Meinung

Sie sind Patentanwalt/Patentanwältin oder Fachanwalt/Fachanwältin für Arbeitsrecht und haben einen schwierigen Fall zu Arbeitnehmererfindungen?

Sie wollen eine kurzfristige fachliche Meinung, bevor Sie ein langwieriges Schiedsstellenverfahren durchlaufen?
Für Arbeitnehmer

Sie möchten die Berechnung ihrer Vergütung überprüfen?

Sie wünschen eine rechtliche Einschätzung ihrer Situation oder Erfolgsaussichten?

Sie suchen rechtlichen Beistand vor der Schiedsstelle für Arbeitnehmererfindungen oder vor Gericht?
Was ist das Arbeitnehmererfinderrecht?
Kurz ausgedrückt: Erfinder*innen haben laut Gesetz einen Anspruch auf eine gesonderte Vergütung für gemachte Erfindungen, wenn der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin für die Erfindung ein Schutzrecht (bspw. ein Patent oder ein Gebrauchsmuster) erhalten hat. Eine Abgeltung im Arbeitsvertrag ist jedoch nicht zulässig.
Arbeitnehmererfindungen sind immer einzigartig. Deshalb betrachte ich jeden Fall individuell und berate der Situation angemessen.
Hat mein Anliegen etwas mit Arbeitnehmererfinderrecht zu tun?
Ich habe eine Erfindung gemacht. Ist das eine Arbeitnehmererfindung?

Das finde ich gerne für Sie heraus! Rufen Sie mich einfach in meinen Sprechzeiten unverbindlich an oder schreiben Sie mir!
