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Willkommen

Mein Name ist Matthias Winter. Ich bin Physiker und Patentanwalt. Mein juristisch-fachlicher Schwerpunkt ist das Arbeitnehmererfinderrecht. Mehr dazu finden Sie weiter unten. Mein technisches Fachgebiet ist die Signalverarbeitung. Ich bearbeite computerimplementierte Erfindungen (Softwarepatente), Nachrichtentechnik, Kryptografie, Elektronik, Elektrotechnik und Mechatronik.

Als Patentanwalt kann ich sie außerdem unterstützen als

Stratege: Ich recherchiere für Sie ihre Idee und gebe eine erste Einschätzung zur Patentfähigkeit ab.

Übersetzer: Patente sind in einer eigenen zweckdienlichen Sprache gefasst. Ich helfe Ihnen, diese zu verstehen und Ihr Anliegen an das Amt zu kommunizieren.

Verteidiger Ihrer Schutzrechte: Werden Ihre Schutzrechte (Patent oder Marke) angegriffen, zum Beispiel in der Prüfungsphase durch das Amt oder in einem Einspruchs-/Widerspruchsverfahren, setze ich mich für den Erhalt Ihrer Rechte ein oder vermittle eine einvernehmliche Lösung.

Spion: Ich überwache die Register und suche neue Schutzrechtsanmeldungen Ihrer Mitbewerber. So bleiben Sie stets up to date und über die Aktivität Ihrer Konkurrenz im Bilde.

IP-Administrator: Ich bin Ihr persönliches IP-Sekretariat, indem ich Fristen überwache, Gebühreneinzahlungen anstoße oder Sie bei Ihrer individuellen Schutzrechtsstrategie unterstütze.

Sollten Sie bei einem dieser Punkte Unterstützung brauchen, schreiben Sie mir oder rufen Sie mich unverbindlich an!


Meine Unterstützung für Sie in Arbeitnehmererfindungssachen:

Für Arbeitgeber

Innovationskraft Ihres Unternehmens durch ein Incentive-Programm fördern.

Erfindungsmanagement hinsichtlich des ArbEG neu ausrichten.

Rechtlicher Beistand vor der Schiedsstelle für Arbeitnehmererfindungen oder vor Gericht?

Unabhängige Meinung

Sie sind Patentanwalt/Patentanwältin oder Fachanwalt/Fachanwältin für Arbeitsrecht und haben einen schwierigen Fall zu Arbeitnehmererfindungen?

Sie wollen eine kurzfristige fachliche Meinung, bevor Sie ein langwieriges Schiedsstellenverfahren durchlaufen?

Für Arbeitnehmer

Überprüfung der Höhe Ihrer Vergütung.

Rechtliche Einschätzung von Vereinbarungen und Verträgen betreffend Ihre Erfindung.

Rechtliche Beistand vor der Schiedsstelle für Arbeitnehmererfindungen oder vor Gericht?

„Muss ich das unterschreiben?“-Sprechstunde
für Arbeitnehmererfindungen

„Muss ich das unterschreiben?“ – Erfinderinnen und Erfinder bekommen von Ihren Arbeitgebern häufig diverse Dinge vorgelegt, die sie unterschreiben sollen.

„Ein ganz normaler Prozess.“
„Das machen alle so.“
„Da hat sich noch niemand beschwert.“

Im Einzelfall kann das auch richtig sein. Es kommt jedoch häufig vor, dass die Erfinder*innen damit um eine angemessene Vergütung gebracht werden.

Für Arbeitgeber

Mit einem ordentlich aufgesetzten Handlungsprozess kann eine rechtssichere Umsetzung nicht nur einfach sein, sondern auch die Motivation und damit die Innovation von Erfinder*innen fördern.

Das sichert langfristig Fachkräfte und Innovation für Ihr unternehmen.

Für Arbeitnehmer

Ich biete kostenlose „Muss ich das unterschreiben?“-Sprechstunden für Erfinderinnen und Erfinder an.

Haben Sie eine Erfindung gemacht und sollen nun Verträge unterschreiben? Ich helfe Ihnen, die Vereinbarung einzuordnen und prüfe, ob Sie sie tatsächlich unterschreiben müssen. Schreiben Sie mir!

Was ist das Arbeitnehmererfinderrecht?

Kurz ausgedrückt: Erfinder*innen haben laut Gesetz einen Anspruch auf eine gesonderte Vergütung für gemachte Erfindungen, wenn der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin für die Erfindung ein Schutzrecht (bspw. ein Patent oder ein Gebrauchsmuster) erhalten hat. Eine Abgeltung im Arbeitsvertrag ist jedoch nicht zulässig.

Arbeitnehmererfindungen sind immer einzigartig. Deshalb betrachte ich jeden Fall individuell und berate der Situation angemessen.

Hat mein Anliegen etwas mit Arbeitnehmererfinderrecht zu tun?

Ich habe eine Erfindung gemacht. Ist das eine Arbeitnehmererfindung?

Das finde ich gerne für Sie heraus! Rufen Sie mich einfach in meinen Sprechzeiten unverbindlich an oder schreiben Sie mir!

Interessante Links:

  • Arbeitnehmererfindungsgesetz: ArbEG
  • Richtlinien für Arbeitnehmererfindungen: RiLis
  • Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamtes: Schiedsstelle
  • veröffentlichte Sammlung der Einigungsvorschläge der Schiedsstelle: Einigungsvorschläge