Patente, Marken, Schutzrechte

Technische und Nicht-Technische Schutzrechte

Im gewerblichen Rechtsschutz wird zwischen technischen und nicht-technischen Schutzrechten unterschieden.

Technische Schutzrechte schützen Erfindungen, die auf einem Gebiet der Technik liegen müssen. Als Patente können beispielsweise Maschinen, technische Prozesse wie die Benutzung eines Gegenstands oder dessen Herstellung geschützt werden. Ebenfalls zu den technischen Schutzrechten zählen Gebrauchsmuster.

Nicht-technische Schutzrechte schützen nicht-technisches geistiges Eigentum wie Marken und Designs. Eine Marke besteht aus einem (Marken-) Zeichen und einer Angabe, für welche Waren und Dienstleistungen sie eingetragen ist. Designs stellen grafische Muster unter Schutz. Das kann beispielsweise eine bestimmte Form für einen beliebigen Gegenstand, ein Muster im Sinne einer Verzierung oder das grafische Userinterface eines Programms/einer App sein.

Sollten Sie hierzu Fragen haben, wenden Sie sich gerne an mich!

Patente

bieten einen Schutz für Investition in Entwicklung einer Erfindung oder eines Produktes.

verringern das Risiko einer Nachahmung durch einen Konkurrenten.

bilden eine Verhandlungsbasis für Partnerschaften und Lizenzvereinbarungen. Lizenzierte Patente können außerdem Einnahmen generieren.

repräsentieren die Innovationskraft des Unternehmens und erhöhen die Attraktivität gegenüber Investoren.

Marken

verringern das Risiko von Rechtsstreitigkeiten um Namen und Logos.

heben die eigenen Produkte von denen der Konkurrenz ab.

erhöhen die Kundenbindung des Unternehmens mit der Zielgruppe für die eigenen Produkte und Dienstleistungen.

können wie Patente zur Lizenz angeboten werden.


FAQ

Ich habe ein Patent, dann darf nur ich die Erfindung benutzen, oder?

Diese Frage bekomme ich häufig gestellt. Patente und Gebrauchsmuster sind Verbietungsrechte. Mit einem Verbietungsrecht kann die Benutzung des Schutzgegenstands durch Dritte verboten werden.

Sie sind jedoch kein Freifahrtschein für die eigene Benutzung. Es kann beispielsweise ältere Rechte geben, unter deren Schutzumfang das eigene Produkt fällt. Demnach gilt:

Das eigene Patent schützt nicht vor einer Patentverletzung!

Wir verkaufen unser Produkt seit mehreren Jahren. Jetzt wollen wir dafür doch ein Patent. Bekommen wir das?

Die Antwort ist leider ’nein‘. Eine Erfindung muss zum Zeitpunkt der Anmeldung neu sein. Das heißt, sie darf nicht vor dem Anmeldetag veröffentlicht worden sein. Durch den Verkauf des Produkts wird in der Regel auch die Erfindung veröffentlicht (Ausnahmen bestätigen die Regel).

Abhilfe kann unter Umständen ein Gebrauchsmuster schaffen. Für Gebrauchsmuster gibt es eine Neuheitsschonfrist von 6 Monaten.

Wie erkenne ich, ob meine Erfindung patentfähig ist?

Patentfähige Erfindungen müssen zunächst auf einem Gebiet der Technik liegen. Ansonsten muss die Erfindung neu sein und das Erfordernis der erfinderischen Tätigkeit erfüllen.

Eine Erfindung beruht dann auf einer erfinderischen Tätigkeit, wenn sie durch den Stand der Technik nicht nahegelegt ist. Ein Mindestmaß für eine erfinderische Höhe gibt es nicht. Auch Erfindungen, die sich nur in kleinen Details vom Stand der Technik abheben, können patentfähig sein.

Im Zweifel können Sie sich gerne an mich wenden. Schreiben Sie mir einfach!

Wie beantrage ich ein Patent und welche Kosten sind damit verbunden?

Patente können beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) oder beim Europäischen Patentamt (EPA) beantragt werden. Dazu muss zunächst eine Patentanmeldung erstellt werden. Diese besteht aus mindestens einer Beschreibung und wenigstens einem Patentanspruch. Außerdem sollte das entsprechende Antragsformular des jeweiligen Amtes ausgefüllt und die Anmeldegebühr bezahlt werden.

Die Gebühren bei den Ämtern sind unterschiedlich hoch und liegen bei ca. 500 € bis 1.000 €. Da eine Patentanmeldung nach der Einreichung nicht mehr erweitert und nur unter bestimmten Voraussetzungen geändert (beschränkt) werden kann, ist bei der Ausarbeitung der Anmeldeunterlagen besondere Vorsicht geboten. Ich unterstütze sie gerne dabei!

Der Preis für eine Patentanmeldung richtet sich dabei in der Regel nach dem Umfang der Ausarbeitung und der Qualität der zur Verfügung gestellten Unterlagen (z. B. Erfindungsmeldung/Zeichnungen). Die finalen Kosten sind jedoch schwer vorherzusagen und von Fall zu Fall sehr unterschiedlich. Daher arbeite ich gerne mit Kostendächern: Wir vereinbaren ein individuelles Auftragsvolumen und priorisieren die durchzuführenden Schritte. Sollte sich das Volumen dem Ende neigen, können wir das weitere Vorgehen zusammen planen.

Wie funktioniert eine Markenanmeldung und was kostet diese?

Wie Patente können auch Marken beim Deutschen Patent- und Markenamt angemeldet werden. Soll das Schutzgebiet die gesamte Europäische Union betreffen, könnte auch eine Anmeldung beim Europäischen Amt für geistiges Eigentum (EUIPO) angemeldet werden.

Eine Marke besteht immer aus einem (Marken-) Zeichen und einem Verzeichnis aus Waren und Dienstleistungen, für die das Zeichen geschützt werden soll. Für die Anmeldung muss auch das Verzeichnis ausgearbeitet werden. Die Kosten für die Markenanmeldung richten sich nach der Anzahl der beanspruchten Klassen, in die die Waren und Dienstleistungen eingeteilt werden. Gerne unterstütze ich Sie bei der Erstellung eines Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses.

Vor der Markenanmeldung sollten Sie eine Recherche durchführen. Inhaber ähnlicher Zeichen können gegen die Eintragung Ihrer Marken einen Widerspruch einreichen. In einer Vorab-Recherche kann das Risiko eines solchen Widerspruchs zumindest abgeschätzt werden.