Das Arbeitnehmererfindungsrecht hat drei Säulen: die rechtliche Säule, die technische Säule und die empathische Säule. Die rechtliche Säule Das Arbeitnehmererfindungsgesetz hat geltenden Charakter. § 22 ArbEG regelt darüber hinaus, dass die Vorschriften dieses Gesetzes zuungunsten des Arbeitnehmers nicht abgedungen werden können. Regelungen…
Erfindungswert und Bezugsgröße: Ermittlung mit Umsatz und Alternative
Den Erfindungswert zu ermitteln ist manchmal aufwendig. Meistens wird als Bezugsgröße hierfür der Umsatz mit erfindungsgemäßen Produkten herangezogen. Nach den Richtlinien für Arbeitnehmererfindungen (insbesondere RL 3) kann eine Erfindungsvergütung für vertriebene erfindungsgemäße Produkte anhand von drei Methoden abgeschätzt werden: Die Methode…