Meinungsänderung bei Aufgabe eines Patents – Arbeitnehmererfinderrechtliche Betrachtung

Nach dem Gesetz ist die Arbeitgeberin dazu verpflichtet, den Erfinder*innen die Übernahme eines Schutzrechts bzw. einer Schutzrechtsanmeldung zu ermöglichen. Dazu muss sie den Erfinder*innen eine hinreichend lange Frist zur Verfügung stellen, sodass diese die Übernahme erwägen können. Der Gesetzgeber hat…