Erfindungswert und Bezugsgröße: Ermittlung mit Umsatz und Alternative

Den Erfindungswert zu ermitteln ist manchmal aufwendig. Meistens wird als Bezugsgröße hierfür der Umsatz mit erfindungsgemäßen Produkten herangezogen. Nach den Richtlinien für Arbeitnehmererfindungen (insbesondere RL 3) kann eine Erfindungsvergütung für vertriebene erfindungsgemäße Produkte anhand von drei Methoden abgeschätzt werden: Die Methode…

Qualifizierte und einfache technische Verbesserungsvorschläge

Das Arbeitnehmererfindungsrecht unterscheidet zwischen Erfindungen, die patent- oder gebrauchsmusterfähig sind (§ 2 ArbEG) und Verbesserungsvorschlägen, die sonstige technische Neuerungen betreffen, die nicht patent- oder gebrauchsmusterfähig sind (§ 3 ArbEG). Verbesserungsvorschläge sind im ArbEG eigens in § 20 ArbEG geregelt. Der Paragraf hat zwei Absätze, die sich…

Analyse der Statistik 2023 über die Arbeit der Schiedsstelle

Das DPMA veröffentlicht jährlich eine Statistik über seine Tätigkeiten. Dazu gehören auch die Verfahren vor der Schiedsstelle für Arbeitnehmererfindungen. Die 2023 veröffentlichte Statistik der Schiedsstelle reicht zurück bis ins Jahr 2016. Ich habe mir die Zahlen genauer angeschaut. Eingang von…

Zusammenhang zwischen Vergütungspflicht und Monopolstellung

Die Höhe einer angemessenen Vergütung bemisst sich am Umfang eines Monopolrechts, das aus der Erfindungsmeldung hervorgegangen ist. Erfindungen sind in der Regel Arbeitsergebnisse, die aufgrund einer Nebenpflicht aus dem Arbeits- oder Dienstverhältnis zwischen den Arbeitnehmenden und dem Arbeitgeber auf letzteren…

Die Schwierigkeit bei der Bestimmung der Arbeitnehmererfindervergütung

Arbeitnehmende, die eine Erfindung gemacht haben, steht eine Vergütung zu, wenn der Arbeitgeber diese Erfindung in Anspruch genommen hat. Aber wie wird die Höhe der Vergütung eigentlich bestimmt? Es müssen viele Faktoren berücksichtigt werden. Die Vergütung kann durch eine Annahme…

Dialog vor Anrufung der Schiedsstelle

In manchen Unternehmen wissen weder die Angestellten und Erfinder*innen noch die Unternehmensführung über das Arbeitnehmererfinderrecht Bescheid. Solange niemand nach einer Vergütung fragt, passiert auch nichts weiter. Dies kann sich aber ändern, wenn insbesondere die Erfinder*innen von ihrem Recht auf Vergütung…