Dialog vor Anrufung der Schiedsstelle

In manchen Unternehmen wissen weder die Angestellten und Erfinder*innen noch die Unternehmensführung über das Arbeitnehmererfinderrecht Bescheid. Solange niemand nach einer Vergütung fragt, passiert auch nichts weiter. Dies kann sich aber ändern, wenn insbesondere die Erfinder*innen von ihrem Recht auf Vergütung erfahren und dieses einfordern oder zumindest danach fragen.

„Dafür werden Sie doch bezahlt!“ oder „Sie sind doch in der Entwicklungsabteilung. Das ist Ihr Job!“ sind häufige Antworten.

Einer solchen Ablehnung kann vorgebeugt werden, indem das Gespräch gut vorbereitet wird. Dazu zählt beispielsweise, die Erfindungsmeldung und den Stand der daraus erwachsenen Schutzrechte parat zu haben.

Es kommt allerdings häufig vor, dass die Unternehmensführung die Zahlung einer Vergütung trotz umfassender Vorbereitung verweigert. In einem solchen Fall kann die Schiedsstelle für Arbeitnehmersachen des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) hilfreich sein. Diese ist eigens dafür eingerichtet, Streitfälle zu lösen und die Schwelle, um ein Verfahren einzuleiten, ist niedrig.

Die Schiedsstelle hilft gerne weiter, ist aber auch sehr beschäftigt. In der Folge können Schlichtungsverfahren in der Regel mehr als ein Jahr in Anspruch nehmen. Unter Umständen kann es daher helfen, sich rechtlichen Beistand vorab zu suchen. Patentanwälte können sich gemeinsam mit ihren Mandanten und der Unternehmensführung an einen Tisch setzen und einen möglichen Lösungsweg erarbeiten.