Der demografische Wandel hat auch Auswirkungen auf das Arbeitnehmererfindungsrecht. Mehr und mehr Erfinderinnen und Erfinder wechseln vom Angestelltenverhältnis in den Ruhestand. Der Trend wird sich in den kommenden Monaten und Jahren noch fortsetzen. Doch muss ein Arbeitgeber noch Erfindungsvergütung zahlen,…
Auskunftsanspruch der Konkurrenz
Betrachten wir den folgenden Fall: Eine Arbeitnehmerin hat einen Anspruch auf Erfindungsvergütung (§ 9 ArbEG) und möchte ihn durchsetzen. Ihre Arbeitgeberin weigert sich oder hält die Forderungen der Arbeitnehmerin für überzogen. Es kommt keine Vergütungsvereinbarung zustande. Nun droht die Arbeitnehmerin…
Qualifizierte und einfache technische Verbesserungsvorschläge
Das Arbeitnehmererfindungsrecht unterscheidet zwischen Erfindungen, die patent- oder gebrauchsmusterfähig sind (§ 2 ArbEG) und Verbesserungsvorschlägen, die sonstige technische Neuerungen betreffen, die nicht patent- oder gebrauchsmusterfähig sind (§ 3 ArbEG). Verbesserungsvorschläge sind im ArbEG eigens in § 20 ArbEG geregelt. Der Paragraf hat zwei Absätze, die sich…
Zusammenhang zwischen Vergütungspflicht und Monopolstellung
Die Höhe einer angemessenen Vergütung bemisst sich am Umfang eines Monopolrechts, das aus der Erfindungsmeldung hervorgegangen ist. Erfindungen sind in der Regel Arbeitsergebnisse, die aufgrund einer Nebenpflicht aus dem Arbeits- oder Dienstverhältnis zwischen den Arbeitnehmenden und dem Arbeitgeber auf letzteren…