Pauschalvergütung – Vor- und Nachteile

In der Bearbeitung von Arbeitnehmererfindungsangelegenheiten setzen viele Unternehmen auf Pauschalvergütungen. Das ist praktikabel, weil es den Aufwand der Vergütungsberechnung auf das bloße Unterschreiben der Vereinbarung mit dem Arbeitnehmererfinder reduziert. Pauschalvergütungen haben daher den offensichtlichen Vorteil, die den arbeitgeberseitigen Aufwand zu…

Die drei Säulen des Arbeitnehmererfindungsrechts

Das Arbeitnehmererfindungsrecht hat drei Säulen: die rechtliche Säule, die technische Säule und die empathische Säule. Die rechtliche Säule Das Arbeitnehmererfindungsgesetz hat geltenden Charakter. § 22 ArbEG regelt darüber hinaus, dass die Vorschriften dieses Gesetzes zuungunsten des Arbeitnehmers nicht abgedungen werden können. Regelungen…

Erfindungswert und Bezugsgröße: Ermittlung mit Umsatz und Alternative

Den Erfindungswert zu ermitteln ist manchmal aufwendig. Meistens wird als Bezugsgröße hierfür der Umsatz mit erfindungsgemäßen Produkten herangezogen. Nach den Richtlinien für Arbeitnehmererfindungen (insbesondere RL 3) kann eine Erfindungsvergütung für vertriebene erfindungsgemäße Produkte anhand von drei Methoden abgeschätzt werden: Die Methode…

Qualifizierte und einfache technische Verbesserungsvorschläge

Das Arbeitnehmererfindungsrecht unterscheidet zwischen Erfindungen, die patent- oder gebrauchsmusterfähig sind (§ 2 ArbEG) und Verbesserungsvorschlägen, die sonstige technische Neuerungen betreffen, die nicht patent- oder gebrauchsmusterfähig sind (§ 3 ArbEG). Verbesserungsvorschläge sind im ArbEG eigens in § 20 ArbEG geregelt. Der Paragraf hat zwei Absätze, die sich…