Der demografische Wandel hat auch Auswirkungen auf das Arbeitnehmererfindungsrecht. Mehr und mehr Erfinderinnen und Erfinder wechseln vom Angestelltenverhältnis in den Ruhestand. Der Trend wird sich in den kommenden Monaten und Jahren noch fortsetzen. Doch muss ein Arbeitgeber noch Erfindungsvergütung zahlen,…
Auskunftsanspruch der Konkurrenz
Betrachten wir den folgenden Fall: Eine Arbeitnehmerin hat einen Anspruch auf Erfindungsvergütung (§ 9 ArbEG) und möchte ihn durchsetzen. Ihre Arbeitgeberin weigert sich oder hält die Forderungen der Arbeitnehmerin für überzogen. Es kommt keine Vergütungsvereinbarung zustande. Nun droht die Arbeitnehmerin…
Pauschalvergütung – Vor- und Nachteile
In der Bearbeitung von Arbeitnehmererfindungsangelegenheiten setzen viele Unternehmen auf Pauschalvergütungen. Das ist praktikabel, weil es den Aufwand der Vergütungsberechnung auf das bloße Unterschreiben der Vereinbarung mit dem Arbeitnehmererfinder reduziert. Pauschalvergütungen haben daher den offensichtlichen Vorteil, die den arbeitgeberseitigen Aufwand zu…
Streitigkeiten um die Erfindungsvergütung
Es kommt immer wieder vor, dass sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht einig werden, wenn es um die Erfindungsvergütung geht und es entfacht ein Streit. Die Streitpunkte können vielfältig sein. Von der Frage, ob die Erfindung überhaupt benutzt wird bis hin…
Die drei Säulen des Arbeitnehmererfindungsrechts
Das Arbeitnehmererfindungsrecht hat drei Säulen: die rechtliche Säule, die technische Säule und die empathische Säule. Die rechtliche Säule Das Arbeitnehmererfindungsgesetz hat geltenden Charakter. § 22 ArbEG regelt darüber hinaus, dass die Vorschriften dieses Gesetzes zuungunsten des Arbeitnehmers nicht abgedungen werden können. Regelungen…
Erfindungswert und Bezugsgröße: Ermittlung mit Umsatz und Alternative
Den Erfindungswert zu ermitteln ist manchmal aufwendig. Meistens wird als Bezugsgröße hierfür der Umsatz mit erfindungsgemäßen Produkten herangezogen. Nach den Richtlinien für Arbeitnehmererfindungen (insbesondere RL 3) kann eine Erfindungsvergütung für vertriebene erfindungsgemäße Produkte anhand von drei Methoden abgeschätzt werden: Die Methode…
Qualifizierte und einfache technische Verbesserungsvorschläge
Das Arbeitnehmererfindungsrecht unterscheidet zwischen Erfindungen, die patent- oder gebrauchsmusterfähig sind (§ 2 ArbEG) und Verbesserungsvorschlägen, die sonstige technische Neuerungen betreffen, die nicht patent- oder gebrauchsmusterfähig sind (§ 3 ArbEG). Verbesserungsvorschläge sind im ArbEG eigens in § 20 ArbEG geregelt. Der Paragraf hat zwei Absätze, die sich…
Anspruch auf Auskunft und Rechnungslegung
Wer einen Anspruch gegen einen anderen durchsetzen will, muss seinen Anspruch begründen können. Das gilt auch bezüglich der Erfindungsvergütung nach § 9 ArbEG. Die Höhe der Vergütung zu bestimmen, ist gewiss eine Hürde. Zur Berechnung müssen eine Menge Parameter berücksichtigt werden, die…
Die Schwierigkeit bei der Bestimmung der Arbeitnehmererfindervergütung
Arbeitnehmende, die eine Erfindung gemacht haben, steht eine Vergütung zu, wenn der Arbeitgeber diese Erfindung in Anspruch genommen hat. Aber wie wird die Höhe der Vergütung eigentlich bestimmt? Es müssen viele Faktoren berücksichtigt werden. Die Vergütung kann durch eine Annahme…
Meinungsänderung bei Aufgabe eines Patents – Arbeitnehmererfinderrechtliche Betrachtung
Nach dem Gesetz ist die Arbeitgeberin dazu verpflichtet, den Erfinder*innen die Übernahme eines Schutzrechts bzw. einer Schutzrechtsanmeldung zu ermöglichen. Dazu muss sie den Erfinder*innen eine hinreichend lange Frist zur Verfügung stellen, sodass diese die Übernahme erwägen können. Der Gesetzgeber hat…