Analyse der Statistik 2023 über die Arbeit der Schiedsstelle

Das DPMA veröffentlicht jährlich eine Statistik über seine Tätigkeiten. Dazu gehören auch die Verfahren vor der Schiedsstelle für Arbeitnehmererfindungen. Die 2023 veröffentlichte Statistik der Schiedsstelle reicht zurück bis ins Jahr 2016. Ich habe mir die Zahlen genauer angeschaut.

Eingang von Anträgen

In den Jahren 2016 bis 2022 sind insgesamt 437 Anträge bei der Schiedsstelle eingegangen. Die Anzahl der Anträge, gemittelt über drei Jahre, betrug für die Jahre 2016 bis 2018 noch 65, für die Jahre 2020 bis 2022 nur noch 60. Über die Jahre ist daher ein leichter Rückgang der Anzahl der Anträge zu erkennen.

Auffällig ist, dass im Coronajahr 2021 mit 53 Anträgen besonders wenige Anträge gestellt wurden. Die Abweichung vom Mittelwert beträgt hier ca. 11 %. Für das Jahr 2018 mit 54 ist die Abweichung vom Mittelwert jedoch größer. Zwar ist 2018 ein Antrag mehr eingegangen, aber der über drei Jahre gemittelte Durchschnitt der Anzahl der Antragseingänge war höher, sodass die Abweichung hier bei ca. 18 % liegt.

Ein pandemiebedingter Rückgang der Anträge bei der Schiedsstelle ist daher auf Basis dieser Daten unwahrscheinlich.

Nichteinlassung auf das Verfahren

Von den Anträgen, die bei der Schiedsstelle eingehen, führen nicht alle zu einem Verfahren. Beide Parteien, also Antragssteller und Antragsgegner, müssen dem Verfahren zustimmen.

Auch hier erscheint auf den ersten Blick der Nichteinlassungsquote in den Jahren 2020 und 2021 mit ca. 29 % und ca. 30 % während der Pandemie besonders hoch zu sein. Jedoch verschloss sich auch im Jahr 2017 in ca. 30 % der Fälle wenigstens eine der Parteien einem Schiedsstellenverfahren.

Die Varianz der Nichteinlassungsquote ist mit 20,5 für einen Mittelwert von ca. 22 % sehr hoch, sodass Aussagen über statistische Ausreißer schwierig zu treffen sind.

Annahmequote

Wenn die Schiedsstelle einen Einigungsvorschlag unterbreitet, können die Parteien den Vorschlag annehmen und den Streit beenden. Nimmt eine Partei den Vorschlag nicht an, können die Parteien den Streit vor einem Landgericht austragen.

Die Annahmequote für Schiedsstellenverfahren liegt in den vergangenen sieben Jahren im Mittel bei 65 %. Wenn überhaupt, ist ein minimaler Rückgang der Annahmequote zu erkennen.

Im Jahr 2020 lag die Annahmequote bei 50 %. Im Vorjahr 2019 lag sie dagegen bei 77 %. Beide Werte liegen außerhalb der Standardabweichung.

Der Rückgang der Annahmequote könnte mit der Pandemie erklärt werden. Jedoch wäre hierbei zu bedenken, dass Schiedsstellenverfahren in der Regel rein schriftlich ablaufen. Ausgefallene mündliche Verhandlungen scheiden als Ursache für die besonders niedrige Annahmequote 2020 daher aus.

Da Schiedsstellenverfahren in der Regel anderthalb Jahre oder länger dauern, ist davon auszugehen, dass die Einigungsvorschläge aus 2020 auf Anträgen beruhen, die 2019 oder gar 2018 in der Schiedsstelle eingegangen sind. Das heißt, ein wesentlicher Teil der Verfahren hat außerhalb der Pandemiezeit stattgefunden.

Ob wirtschaftliche Überlegungen der Parteien zu einem Rückgang der Annahmequote geführt haben, lässt sich aus den vorliegenden Daten nicht sagen. Ferner ist auch nicht bekannt, welche Partei, Arbeitgeber oder Arbeitnehmer, in welchem Verhältnis den Vorschlägen zugestimmt oder nicht zugestimmt hat.

Am Jahresende anhängige Schiedsstellenverfahren

Über die Jahre ist ein deutlicher Abwärtstrend der bei der Schiedsstelle anhängigen Verfahren zu verzeichnen. Im Jahr 2016 lag die Anzahl der am Jahresende noch anhängigen Verfahren bei 112. Im Jahr 2022 lag sie hingegen bei 82, was einen Rückgang von ca. 27 % bedeutet.

Der Erledigung von laufenden Verfahren war sicherlich dienlich, dass 2017 und 2021 relativ wenige Anträge gestellt wurden. Dennoch ist festzuhalten, dass die Schiedsstelle mehr Verfahren beendet, als bei ihr eingehen, was ein positives Zeichen für die Prozessökonomie sein dürfte.

Quelle der Statistik: Blatt für PMZ, Heft 3, 2023